Ort:
Niedersachsen
Niedersachsen plant als erstes Bundesland, die Anbindehaltung von Rindern zu verbieten. Das teilte das Landwirtschaftsministerium in Hannover mit. Im ersten Schritt wurde basierend auf einer Beschlussvorlage der Facharbeitsgruppe Rinder des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung ein an die kommunalen Veterinärbehörden gerichteter Erlass erarbeitet. Das Ministerium hat auch die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände gestartet.
Übergangsfristen für Rinderhalter in Niedersachsen
Betriebe, die ihren Rindern gar keinen Auslauf ermöglichen und sie ganzjährig in Anbindehaltung halten, müssen sich binnen eines Zeitraumes von sechs Monaten ab Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dabei müssen sie mitteilen, ob sie beabsichtigen, die Rinderhaltung auf ein anderes Haltungssystem umzustellen oder die betroffene Rinderhaltung aufzugeben. Für diese Betriebe wurde eine Übergangsfrist von 18 Monaten festgelegt. Binnen dieser Zeit müssen sie die Anbindehaltung umbauen oder diese Form der Tierhaltung beenden.
Betriebe mit kombinierter Anbindehaltung, saisonaler Anbindehaltung oder mit Anbindehaltung männlicher Mastrinder müssen sich binnen eines Zeitraumes von drei Jahren ab Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung melden. Spätestens mit Ablauf einer Frist von sieben Jahren ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung muss der Umbau abgeschlossen sein.
Weiterführende Informationen / Quellen:
- Rinder: Erstes Bundesland verbietet Anbindehaltung
- „Unzumutbares körperliches und psychisches Leid“: Erstes Bundesland will umstri…